Wieso Hempire GENETICS?
- Gesunde und starke Genetiken für höchste THC Ausbeute
- Kein Stress mit Mutterpflanzen Setup
- Identische Pflanzen für planbare Runs
- Rechtssicher & KCanG konform
- Risiko raus, Planung rein
Genetiken

Was ist eigentlich
IN-VITRO?
In-vitro bezeichnet die Vermehrung von Pflanzenmaterial unter sterilen Laborbedingungen.
Die Stecklinge werden ohne Wurzeln und nicht als vermehrungsfähige Pflanzen versendet. Dadurch erfüllen sie die rechtlichen Anforderungen des KCanG.
Für Anbauvereinigungen bedeutet das:
saubere, genetisch stabile Ausgangsmaterialien, klare Herkunft und rechtssichere Übergabe, ohne Risiken durch bewurzelte Stecklinge oder ungeklärten Pflanzenstatus.
FAQs
Was bieten wir konkret an?
Wir liefern In-vitro-Stecklinge ohne Wurzeln, laborvermehrt und genetisch eindeutig definiert. Die Stecklinge werden nicht als bewurzelte Pflanzen, sondern als steriles Pflanzenmaterial bereitgestellt – KCanG-konform für Cannabis-Anbauvereinigungen.
Was bedeutet In-vitro-Vermehrung?
In-vitro bedeutet, dass das Pflanzenmaterial im Labor unter sterilen Bedingungen vermehrt wird. Dadurch entstehen genetisch identische, viren- und schädlingsfreie Stecklinge mit klar dokumentierter Herkunft.
Wer kann In-vitro-Stecklinge beziehen?
Unsere In-vitro-Stecklinge werden an
Cannabis-Anbauvereinigungen sowie Privatkund:innen abgegeben.
Für Privatkund:innen gilt eine Abgabemenge von maximal 5 In-vitro-Stecklingen pro Person. Anbauvereinigungen können bedarfsgerecht größere Mengen beziehen.
Wie werden die In-vitro-Stecklinge versendet?
Die Stecklinge werden im Reagenzglas unter sterilen Bedingungen verpackt und per Expressversand verschickt, um Frische und Vitalität zu erhalten.
Ist der Bezug von In-vitro-Stecklingen KCanG-konform?
Ja. Die Bereitstellung erfolgt wurzelfrei, mit klarer Dokumentation der genetischen Herkunft und ohne Übergabe vermehrungsfähiger Pflanzen. Das entspricht den aktuellen Vorgaben für Anbauvereinigungen nach KCanG.
Warum werden die Stecklinge ohne Wurzeln geliefert?
Die Lieferung erfolgt bewusst wurzelfrei, da bewurzelte Pflanzen rechtlich anders bewertet werden.
Ohne Wurzeln bleiben die Stecklinge rechtssicher im Rahmen des KCanG und können erst innerhalb der Anbauvereinigung weiterkultiviert werden.



